Ich möchte ein angebautes Teil (seitlicher Kennzeichenhalter) mit Teilegutachten beim TÜV / bei der Dekra eintragen lassen. Ist es immer noch so, dass nach der Eintragung in den KFZ-Schein dies auch beim Straßenverkehrsamt in den Brief übernommen werden muss?
LG Jürgen